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49. ordentliche Generalversammlung erfolgt schriftlich

Schon zu Jahresbeginn hatte der FC Diegten-Eptingen die auf den 29. Januar 2021 geplante Generalversammlung auf den 19. März 2021 verschoben, in der Hoffnung, die pandemische Lage würde bis zum Ausweichdatum eine Präsenzversammlung wieder erlauben. Leider ist dem weiterhin nicht so und es ist Stand heute nicht absehbar, bis wann die Lockerungsschritte eine GV wieder zulassen werden.

Die Tatsache, dass schon Ende dieses Monats ein Viertel des Vereinsjahres verstrichen sein wird und darum eine weitere Verschiebung wenig Sinn machen würde, hat nun der Vorstand an seiner am 3. März 2021 virtuell durchgeführten Sitzung dazu bewogen, die 49. Ordentliche Generalversammlung des FC Diegten-Eptingen schriftlich durchzuführen. Um dem Abstimmungsverfahren einen geordneten Rahmen zu geben, hat der Vorstand das «Reglement zur schriftlichen Durchführung der Generalversammlung» erlassen.

Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen wird die am 9. März 2021 ablaufende Antragsfrist zu Handen des Präsidenten auf den 14. März 2021 (eintreffend!) verlängert. Allfällige Anträge werden nach Ablauf der Frist vom Vorstand geprüft und die Abstimmungsunterlagen umgehend an die Mitglieder versandt.

Ebenfalls Pandemiebedingt, wird nach der Tanzparty Ausgabe 2020 auch die Ausgabe 2021 nicht stattfinden können.

Termine Generalversammlung

14. März 2021; Ablauf der Antragsfrist zuhanden der GV 

Woche 11 2021; Versand der Abstimmungsunterlagen 

2. April 2021; Ablauf der Rückmeldefrist

12. April 2021; Spätester Termin zur Bekanntgabe der Abstimmungsresultate

Reglement zur schriftlichen Durchführung der Generalversammlung

  • Geändert am .